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Wohnstätten 
Punkt Wohnen Verhinderungspflege

Wenn Ihre häusliche Versorgung durch Urlaub, Krankheit oder Überlastung nicht mehr erbracht werden kann, können Sie unsere Verhinderungspflege nutzen. Dies bietet auch die Möglichkeit, das Leben in den Wohnstätten über einen begrenzten Zeitraum kennenzulernen.

 

Lebenshilfe Verhinderungpflege

 

Verhinderungspflege wird von der Pflegekasse übernommen und darf den Betrag von 1612,00 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Sie können jedoch aus dem Kontingent der Kurzzeitpflege die Verhinderungspflege mit jährlich 806,00 Euro aufstocken. Damit erhöht sich die Leistung auf 2418,00 Euro jährlich.

 

Lebenshilfe Verhinderungpflege2

 

Sollte die häusliche Versorgung einmal länger nicht gewährleistet werden können und der Anspruch an die Pflegekasse aber ausgeschöpft sein, besteht ggf. die Möglichkeit einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialhilfeträgers zu stellen.

Die Lebenshilfe ist gerne bei der Beantragung dieser Leistung behilflich.