Lebenshilfe Altmühlfranken e.V. - lebendig offen bunt

Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihr Leben so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten!

Das gilt auch für den schulischen Bereich. WIR SIND AN IHRER SEITE.

Schul- und Integrations­begleitung

Individuelle Unterstützung für Kinder und Jugendliche

Integrationshilfen richten sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung einen individuellen Unterstützungsbedarf haben, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Sie ermöglichen den Besuch von für sie geeigneten Einrichtungen, wie Kindergarten, Schule und Tagesstätte.

Für Schüler*innen mit einer Behinderung können im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten eines/einer Schulbegleiter*in übernommen werden, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung zum Besuch der Schule oder des Kindergartens die Unterstützung einer Schulbegleitung benötigen.

Die Art und Umfang der Assistenzleistungen richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Dieser wird bestimmt durch den körperlichen bzw. geistig / seelischen Entwicklungsstand des/der Schüler*in und den lebenspraktischen, sozial-emotionalen, motorischen und kognitiven Kompetenzen. Die Assistenzleistungen können bei entsprechend geringem Hilfebedarf mehrere Schüler*innen mit Behinderung umfassen.

Wann kann Schul-/Integrations­begleitung beantragt werden?

Die Feststellung des Sonderpädagogischen Hilfebedarfs ist Voraussetzung, um eine*n Schulbegleiter*in/Integrationsbegleiter*in zu beantragen.

Sind Kinder in der vorschulischen Entwicklung bei den Schuleingangsuntersuchungen oder im Laufe der Schulzeit entwicklungsauffällig, hat ein*e Schüler*in starke Probleme beim schulischen Lernen oder im sozialen Verhalten, welche durch das bestehende Personal nicht abgedeckt werden kann, kommt eine sonderpädagogische Förderung in Betracht.

Kosten

An den Kosten der Leistungen müssen sich die Eltern nicht beteiligen, diese werden vom zuständigen Kostenträger erbracht.

Bei möglichem Bedarf und Wunsch der Eltern und des Fachpersonals auf Schulbegleitung/Integrationsbegleitung, muss ein formloser Antrag an den Kostenträger gestellt werden.

Lebenshilfe Altmühlfranken Schul- und Integrationsbegleitung Unterstützung
Lebenshilfe Altmühlfranken Schul- und Integrationsbegleitung

So selbstständig wie möglich durch den Schulalltag

Schul- oder Integrationsbegleiter*innen sollen dazu beitragen, dass Schüler*innen den Alltag in Schule und/oder Tagesstätte besser und möglichst selbstständig bewältigen können.

Ziele der Begleitung:

Sowohl die Integration in den Klassenverband als auch die individuelle Erweiterung der sozialen, intellektuellen und lebenspraktischen Fähigkeiten, unter Berücksichtigung der größtmöglichen Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen.

Schul- und Integrationsbegleitung kann sowohl in einer Regelschule als auch in Förderzentren stattfinden, so weit wie möglich die Unabhängigkeit des Schülers von den Leistungen der Schulbegleitung zu fördern.

Die Aufgaben der Schul- und Integrationsbegleitung umfasst ein breites Spektrum:

  • Praktische Hilfen zur Bewältigung des Schulalltags wie Hilfen zur Mobilität, Fortbewegung und Orientierung im Schulhaus
  • Hilfestellung bei der Integration in die Klassengemeinschaft und dem Sozialverhalten
  • Unterstützung der emotionalen Fähigkeiten
  • Einfache einzelpflegerische Tätigkeiten zur Alltagsbewältigung, wie ggf. Hilfe beim Toilettengang und Unterstützung beim Essen
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern

Wir beraten und begleiten gerne bezüglich Kostenträger und Antragstellung.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Lebenshilfe Altmühlfranken Heilpädagogische Tagesstätte Leitung Lara Zäh

Lara Zäh
Leitung
Telefon 09141 87763-23
lara.zaeh@lebenshilfe-af.de

Sprechzeiten Leitung:
Montag – Freitag 11.00 – 16.00 Uhr

Standort

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