Offene Hilfen - „Mittendrin im Leben“
Wissenswertes
Wer sind die Offenen Hilfen?
Seit 2009 gibt es für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen die Offenen Hilfen der Lebenshilfe Altmühlfranken e. V.
Die Offenen Hilfen sind ein ambulanter Dienst mit einem vielseitigen und niedrigschwelligen Betreuungsangebot im Sozialraum für Menschen mit Behinderung. Ferner bieten wir für Angehörige fachliche Beratung an bezüglich sozialrechtlicher Angelegenheiten, zu allen Fragen der Behinderung und des individuellen Bedarfs.
Was sind unsere Ziele?
Die Offenen Hilfen möchten durch ihr Angebot den Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen ein hohes Maß an Selbstbestimmung, sozialer Teilhabe und Lebensqualität ermöglichen.
Wir informieren Sie gerne über unsere Angebote:
- Freizeit-, Begegnungs- und Bildungsmaßnahmen
- Familienentlastenden Dienstag
- Fachliche Beratung (telefonisch, schriftlich, persönlich im Dienst, bei Hausbesuchen)
Unsere Konzeption als PDF zum Herunterladen
Finanzierung
Grundsätzlich setzen sich die Preise für unsere Angebote bezüglich der Offenen Behindertenarbeit und Familienentlastenden Dienst aus Sach- und Betreuungskosten zusammen. Sachkosten sind z.B. Kosten für Eintritt, Material, anteilige Fahrtkosten, Betreuungs- und Pflegekosten.
Abrechnung über Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI):
Die klassische Abrechnung von Dienstleistungen der Offenen Hilfen erfolgt im Rahmen der Verhinderungspflege. Anspruch auf Leistungen haben nur Personen, die seit mindestens 6 Monaten in eine der 5 Pflegegrade eingeteilt sind. Der Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf jährlich 1612 €. Die Verhinderungspflege muss jährlich neu zur Verrechnung von Freizeitaktionen bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Eltern testieren mit ihrer Unterschrift beim Betreuungsnachweis die Abtretungserklärung, sodass der Dienst direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann.
Abrechnung über Entlastungsbetrag:
Der Entlastungsbetrag soll für Angebote zur Unterstützung des Alltags von pflegenden Personen verwendet werden. Es steht monatlich ein Betrag in Höhe von 125 € zur Verfügung. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbständigkeit bei der Gestaltung des Alltags (= niedrigschwellige Betreuungsangebote). Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus zurückliegenden Monaten können aufgebraucht werden. Der Zugriff auf künftige Leistungen ist vorab nicht möglich.
Ihr Ansprechpartner
Julia Schlackl
Telefon 09141 / 84384-99
email:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unsere Broschüre
OFFENE BEHINDERTENARBEIT
Ausflüge & Kurse
2. Halbjahr 2023
zum Download. Bitte klicken Sie auf das Bild
Unsere Broschüre
OFFENE BEHINDERTENARBEIT
Ausflüge & Kurse
1. Halbjahr 2023
zum Download. Bitte klicken Sie auf das Bild