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Ambulant unterstütztes Wohnen 
Punkt Wohnen Leistungsangebot

Unsere Leistungen werden im Rahmen von Fachleistungs- und Assistenzstunden erbracht. Sie werden im individuellen Hilfeplangespräch mit Ihnen und dem Kostenträger vereinbart. Dort wird der Unterstützungsbedarf ermittelt, Grundlage dafür sind Ihre persönlichen Wünsche, Fähigkeiten und Ziele.

 

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Wir unterstützen und begleiten Sie individuell und zielgerichtet mitunter in folgenden Lebensbereichen:

  • Auszug aus dem Elternhaus bzw. aus einer stationären Wohnform
  • Vernetzung mit allen Beteiligten (gesetzliche Betreuung, Eltern, Einrichtungen,..).
  • Fragen zur Finanzierung und bei der Suche nach einer eigenen Wohnung
  • Umgang mit Behörden und Ämtern
  • In Lebens- und alltagspraktischen Bereichen (z.B. Haushaltsführung)
  • Persönlichen Budget, Ausgabenplanung und dem Umgang mit Geld
  • Bereich der Gesundheitspflege und Fürsorge (z.B. Begleitung zu Ärzten, Beratung zu Verordnungen)
  • Freizeitplanung und Gestaltung
  • Hilfe bei der Bewältigung persönlicher Konflikt- und Krisensituationen
  • Aufbau und Pflege sozialer und persönlicher Kontakte
  • Vermittlung von weiteren Hilfen
  • Entwicklung von Zukunftsperspektiven

Alle Leistungen werden von qualifizierten Fachkräften, wie Sozialpädagogen/innen, Erzieher/innen, Heilerziehungspfleger/innen erbracht. Die Grundlage unserer Arbeit ist eine stabile, respekt- und vertrauensvolle Beziehung, aufgrund dessen wird die Assistenz von festen Bezugspersonen übernommen. 


Kosten

Die Kosten für das Ambulant Unterstützte Wohnen werden, sofern die gesetzlich festgelegten Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, in der Regel im Rahmen der Eingliederungshilfe (§ 53 ff SGB XII) vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen. Der Antragssteller ist stets der Mensch mit Behinderung. Des weiteren kann unsere Dienstleistung im Rahmen des Persönliche Budget nach § 17 SGB IX in Anspruch genommen
werden.