Zu Ihrem Ansprechpartner

Schul- und Integrationsbegleitung 
Punkt Lernen Konzeption/Wissenswertes

Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihr Leben so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten!

Integrationshilfen richten sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung einen individuellen Unterstützungsbedarf haben, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Sie ermöglichen den Besuch von für sie geeigneten Einrichtungen, wie Kindergarten, Schule und Tagesstätte.

 

Lebenshilfe Schul Integrationsbegleitung Wissenswertes

 

Für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung können im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten eines Schulbegleiters übernommen werden, wenn sie auf Grund ihrer Behinderung zum Besuch der Schule oder des Kindergartens die Unterstützung eines Schulbegleiters benötigen.

Die Art und Umfang der Assistenzleistungen richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Dieser wird bestimmt durch den körperlichen bzw. geistig/ seelischen Entwicklungsstand des Schülers bzw. der Schülerin und den lebenspraktischen, sozial-emotionalen, motorischen und kognitiven Kompetenzen. Die Assistenzleistungen können bei entsprechend geringem Hilfebedarf mehrere Schüler mit Behinderung umfassen.

 

Lebenshilfe Schul Integrationsbegleitung Wissenswertes2

 


Wann kann Schul-/Integrationsbegleitung beantragt werden?

Die Feststellung des Sonderpädagogischen Hilfebedarfs ist Voraussetzung, um einen Schulbegleiter/Integrationsbegleiter zu beantragen. 

Sind Kinder in der vorschulischen Entwicklung bei den Schuleingangsuntersuchungen oder im Laufe der Schulzeit entwicklungsauffällig, hat ein Schüler / eine Schülerin starke Probleme beim schulischen Lernen oder im sozialen Verhalten, welche durch das bestehende Personal nicht abgedeckt werden kann, kommt eine sonderpädagogische Förderung in Betracht.

 

Lebenshilfe Schul Integrationsbegleitung Wissenswertes1

 

Kosten:

An den Kosten der Leistungen müssen sich die Eltern nicht beteiligen, diese werden vom zuständigen Kostenträger erbracht.

Bei möglichem Bedarf und Wunsch der Eltern und des Fachpersonals auf Schulbegleitung/Integrationsbegleitung, muss ein formloser Antrag an den Kostenträger gestellt werden.